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Vilbeler überfuhr Fußgänger – Laut Gericht war Unfall keine fahrlässige Tötung

Karben. Vor dem Frankfurter Amtsgericht musste sich ein Bad Vilbeler wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er kam mit einem blauen Auge davon.

Es ist der Alptraum eines jeden Autofahrers, was dem 40 Jahre alten Bankkaufmann Günther R.* im November 2007 in der Nähe der Karbener Niddabrücke passierte. Die Sichtverhältnisse waren nicht eben optimal, als er mit seinem Peugeot die Bahnhofsstraße entlang fuhr. Plötzlich betrat ein Passant aus Polen die Fahrbahn. Der Bad Vilbeler konnte auf das plötzliche Erscheinen des 57 Jahre alten Mannes nicht mehr rechtzeitig reagieren und erwischte ihn. Schwerste Verletzungen waren die Folge.

Neben zahlreichen Rippenbrüchen erlitt Oleg B.* auch noch einen Leberriss, eine Gehirnerschütterung und innere Blutungen. Schließlich wurde der Schwerverletzte auf einen Grünstreifen geschleudert. Der alarmierte Rettungsdienst versuchte das ihm Mögliche, konnte aber den nach sechs Stunden eintretenden Tod nicht verhindern.

R. musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr vor Gericht verantworten. Die Anklage enthielt zudem noch den Vorwurf der Unfallflucht. Nach dem Zusammenstoß hatte er sich nämlich zu Fuß davon gemacht. Mit stockender Stimme rechtfertigte der Angeklagte bei Richterin Eva-Maria Livesey-Wardle sein Verhalten: Er sei nach dem Unfall davon gerannt, um die nahe Feuerwehrwache zu alarmieren. Mit dieser Angabe konnte er jedoch nicht punkten. Der damals diensthabende Feuerwehrmann erklärte nämlich, zum fraglichen Zeitpunkt keine Klingel wahrgenommen zu haben. Also blieb es bei der Unfallflucht.

Mehr Erfolg hatte R. indes damit, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung herunterzukommen. Ihm konnte nämlich weder eine überhöhte Geschwindigkeit noch eine Trunkenheit im Straßenverkehr nachgewiesen werden. Richterin Livesey-Wardle verhängte gegen den immer wieder schluchzenden und stammelnden Bad Vilbeler schließlich eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Unfallflucht. Als Bewährungsauflage hat R. 1000 Euro Geldbuße zu zahlen. Nach mehr als zweijähriger Abstinenz am Steuer bekam er seinen Führerschein zurück. (ge)

* Namen von der Redaktion geändert