Veröffentlicht am

Zweifel an der Amtseinführung

Niederdorfelden. Klaus Büttner ist sich sicher: „Ab 1. Februar werde ich das bestmögliche tun, um Niederdorfelden weiter zu bringen!“ Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Amtseinführung treiben allerdings den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Gemeindeparlament, Horst Schmidt, um. Er hatte sich am Donnerstag der Vorwoche in einem Online-Kommentar zur Berichterstattung über Büttners Amtseinführung auf der FNP-Internetseite geäußert: „Die Feier war nett, aber bei Amtseinführung und Vereidigung wurde massiv gegen die Hessische Gemeindeordnung verstoßen.“

Auskunft eingeholt

Laut Horst Schmidt muss eine Amtseinführung in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung stattfinden. Der Grünen-Politiker bemängelt, dass die Sitzung nicht eröffnet und die Beschlussfähigkeit nicht festgestellt wurde, greift so die Vorsitzende der Gemeindevertretung Kristina Schneider und den Ersten Beigeordneten Karl Markloff (beide SPD) an. Zudem sei die rechtzeitige Zustellung der Einladung nicht bestätigt worden, und es seien keine Tische und Stühle für die Gemeindegremien vorhanden gewesen.

Die Gemeinde Niederdorfelden reagierte umgehend. So setzten sich Markloff und Schneider mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund in Verbindung. Von dort erhielt man die mündliche Auskunft, dass es nach Prüfung des Sachverhalts keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Büttners Amtseinführung gebe. Außerdem seien einige der vorgeworfenen Verfahrensfehler so gar nicht in der Hessischen Gemeindeordnung formuliert. „Sobald wir eine schriftliche Auskunft haben, wird diese natürlich auch den Gemeindevertretern und Gemeindevorstandsmitgliedern ausgehändigt“, so Markloff, der momentan auch als Verwaltungsleiter fungiert. Auch Büttner geht davon aus, dass bei seiner Amtseinführung alles rechtlich glatt gelaufen ist.

Eid geschworen

Er werde zum 1. Februar wie geplant sein Amt aufnehmen und freue sich bereits auf seine neue Arbeit. „Die Menschen haben mich gewählt, und ich habe bei der Amtseinführung die Urkunde erhalten“, so Büttner. Zudem habe er einen Eid auf die hessische Verfassung geschworen. (zis)