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Detektiv angeheuert-Stadt will zwei Stadtwerke-Bedienstete loswerden und verschafft sich Beweise

Karben. Die Kommune hat einen Privatdetektiv eingesetzt, um zwei Mitarbeiter aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke zu überwachen. Warum sie das machte und wer betroffen ist, liegt im Dunkeln.

Aus dem Rathaus kommt bislang nichts als Schweigen zu dem Fall. Weil es ein laufendes Verfahren sei, könne er „noch nichts“ sagen, erklärt Bürgermeister Guido Rahn. Das Verfahren sei „äußerst schwierig“. Für Ende Juni hat das Arbeitsgericht eine erste Verhandlung angesetzt. Dann soll, wie üblich, in einem Gütetermin geklärt werden, ob sich die beiden Seiten nicht doch noch einigen können.

Zum Fall selbst kommt auch von der oppositionellen SPD Schweigen. „Ich sage nichts dazu“, erklärt Fraktionschef Thomas Görlich. Er allerdings sorgt nun für reichlich Wirbel, weil er namens seiner Fraktion auf offiziellem Weg per Parlamentsanfrage von Bürgermeister Rahn Auskünfte zu dem Fall fordert. „Das ist ein bisschen ein heikles Thema“, räumt Görlich ein. Ihm habe man die Vorgänge „so zugetragen, was man sich in Karben halt so erzählt“. Er räumt ein: „Wir hätten nichts gemacht, wenn ich nicht mehrfach darauf angesprochen worden wäre.“

Ohne die Auskünfte des Bürgermeisters gehört zu haben, möchte er auch „nicht viel sagen“, so Görlich. Allerdings geißelt er den Detektiveinsatz: Etwas Derartiges habe es in der Verwaltung noch nie gegeben. „Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist“, sagt Görlich. Schließlich führe ein solches Vorgehen zu einem Vertrauensverlust in der Verwaltung. „Einen Detektiv anzuheuern ist doch eher ungewöhnlich, da gibt es auch andere Mittel und Wege.“

Die Mitarbeiter bespitzeln zu lassen, ist allerdings richterlich abgesegnet. „Wenn gravierende Verstöße vorliegen“, erklärt der Bad Nauheimer Arbeitsrechtler Joachim Meyer. „Das Bundesarbeitsgericht hat das gebilligt.“

Zwar müsse ein Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren und zunächst alle anderen, milderen Möglichkeiten ausschöpfen. Auf einen bloßen Verdacht hin dürfe kein Späher in Gang gesetzt werden. Wenn aber beispielsweise ein Dachdecker weiterhin anderswo Dächer decke, während er krank gemeldet sei, könne das auch den Einsatz eines Detektivs rechtfertigen, um dieses Fehlverhalten zu beweisen.

Und nicht nur: Sollte das Arbeitsgericht urteilen, dass die Kündigung korrekt erfolgte, müsse der Mitarbeiter sogar noch die Kosten für den Detektiveinsatz zahlen, erläutert Joachim Meyer. (den)