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Feuerteufel in Rendel: Milde für Komplizen

Karben/Frankfurt. Das Kapitel Feuerteufel dürfte für Rendel nun endlich abgeschlossen sein: Drei Komplizen von Marcel R. (Name von Redaktion geändert) sind am Mittwoch vergangener Woche vor dem Frankfurter Amtsgericht davon gekommen. Gegen einen von ihnen wurde das Verfahren eingestellt, die beiden anderen kassierten nur Verwarnungen ein.

„Im Dorf sollte nunmehr endlich Ruhe einkehren“: Geradezu beschwörende Worte fand Amtsrichter Rolf Heyter im Prozess gegen die drei Feuerwehrleute. Es ging um die Serie von Bränden, die den Stadtteil zwischen März 2005 und Frühjahr 2006 in Atem gehalten hatte (wir berichteten).

Zwei heute 18-Jährige sowie ein 19 Jahre alter Heranwachsender wurden als Mittäter ausgemacht und hatten sich nun wegen Brandstiftung und Beihilfe zur Sachbeschädigung vor Gericht zu verantworten. Haupttäter Marcel (22) wurde bereits zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt und führt sich laut Heyter „hervorragend“. Mit Hilfe seiner Verwandtschaft habe er den Schaden von rund 23 000 Euro mittlerweile wieder gut gemacht.

Es war den drei Angeklagten anzumerken, dass sie froh und erleichtert waren, das für sie unrühmliche Kapitel nun abzuschließen. Dreimal hatten sie Feuer gelegt: Einmal in einer Gartenhütte, ein andermal in einem Hochsitz auf der Rendeler Feldgemarkung, zum Schluss schließlich an Neujahr 2006 in einem Pferdeunterstand am Ortsrand. „Eine Riesendummheit war es“, sagte einer der 18-Jährigen vor Gericht. Damals habe er ziemlich viel getrunken. Auch am Abend vor dem Brand der Hütte seien sie auf einer Party gewesen, wo kräftig dem Alkohol zugesprochen worden sei. Heute aber trinke er kaum noch was, sagte der Angeklagte, der sich – wie die beiden Mitangeklagten – weiter bei der Feuerwehr engagieren will. Das Gericht wollte ihnen diesen Weg nicht verbauen und sprach deshalb in zwei Fällen lediglich Verwarnungen aus. Als Sanktion hat einer der Angeklagten 80 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Der andere, der als Auszubildender bereits über ein Einkommen verfügt, hat 800 Euro Geldbuße zu zahlen. (ge)